Montag, 8. Mai 2023

3196 Das Recht auf Baustellenlärm

 



Das Recht auf Baustellenlärm muß ergänzt werden mit dem Recht auf Rasenmäherlärm. Eben sitze ich im Park und darf einer Symphonie diverser Rasenmäher lauschen. Handrasenmähern und kleinen Mähtraktoren. Keine Idylle ohne Rasenmäher! So lautet meine Forderung. Eine erhabene Symphonie ist das, von Wagnerischem Pathos – gut, ich sitze ja auch hinter der gschissenen Votivkirchn aus dem gschissenen 19. Jahrhundert – tranceig – will sagen: mit Traumata und Drogen kompatibel – den ganzen Verkehrslärm umfangend, dem dieser Rasenmäherlärm Sinn, Richtung, Haltung, Form und Gestalt gibt. Ein prophylaktisches Kunstwerk.

Plötzliches Innehalten. Nur der Rasentraktor hält seinen Ton – wenn auch stark heruntergefahren – aufrecht („aufrecht!“ Aber „… hält an“ kann ich ja nicht schreiben, wenn ich sagen will, er stoppt seinen Ton nicht, sondern führt ihn weiter aus). Dann setzt die polyphone Monotonsymphonie wieder ein. Ach ja! Vögel zwitschern auch und der Traktor wirbel Staub auf. Die Straßenbahnen dort drüben – eine nach der anderen – an und für sich als Lärmer auch nicht von schlechten Eltern – hört man hier gar nicht. Autos können sich hier überhaupt nicht gut durchsetzen – Tut mir leid, tüchtige Autofahrer. Das habe ich bisher ganz überhört: von rechts kommt klassischer Baustellenlärm: es tuscht und scheppert, quietscht und brummt. Wieder stoppt der kleine Rasentraktor. Nur ein paar Handrasenmäher und Motorsensen winseln noch in hohen Tönen weiter. Die Symphonie droht auseinanderzufallen. Dafür kann ich jetzt das Baustellenorchester besser hören. Es übernimmt zunehmend Melodieführung und Rhythmus. Oh! Es ist Zeit, den Ort zu wechseln. Auf in die Psychotherapie!




(8.5.2023)

©Peter Alois Rumpf Mai 2023 peteraloisrumpf@gmail.com




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