Donnerstag, 11. Juli 2019

1410 Mein Mißbrauch




Der Text wäre zur Veröffentlichung fertig (und hat mir einige Mühe gekostet) und ich bin dabei, von den damals Betroffenen die Erlaubnis zur Veröffentlichung einzuholen. Wenn ich sie nicht bekomme, wird der Text auch nicht veröffentlicht, sondern bleibt in meinem Nachlass.






Da ich von einer der Betroffenen keine Erlaubnis zur Veröffentlichung erhalten habe, bleibt der Text unveröffentlicht.




11.7.2019




Peter Alois Rumpf

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